Das deutsche Arbeitsrecht unterscheidet zwischen Individual- und Kollektivarbeitsrecht - und wir beraten Sie in beiden Bereichen.
Während das Individualarbeitsrecht die Rechtsverhältnisse zwischen dem Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer betrifft, regelt das Kollektivarbeitsrecht die Rechtsverhältnisse zwischen Arbeitgeber(vertretungen) und den Vertretungen der Arbeitnehmer (z.B. Betriebsrat, Gewerkschaft).
Unsere Mandanten sind in der Regel
ARBEITNEHMER ARBEITGEBER BETRIEBSRÄTE
Informieren Sie sich hier zu den für Sie relevanten Themen.
ARBEITS-
RECHT
INFORMATIONEN von A-Z für ARBEITNEHMER
ABMAHNUNG
Eine Abmahnung ist nicht nur ärgerlich sondern häufig auch Voraussetzung für eine Kündigung. Wiederholt der Arbeitnehmer das abgemahnte Verhaltenen, ist er ernsthaft von Kündigung bedroht. Zögern Sie also nicht, sich von uns zu den möglichen Konsequenzen beraten zu lassen. In vielen Fällen können wir erreichen, daß der Eintrag aus der Personalakte entfernt wird.
ARBEITSVERTRAG
Sie sind sich noch unsicher, ob Sie den vorgelegten Arbeitsvertrag so unterschreiben können, oder ob er für sie negative Vereinbarungen enthält? Wir prüfen Ihren Vertrag gerne und erklären Ihnen, worauf Sie achten müssen.
Oder Sie wollen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend machen und sichergehen, daß es keine vertraglichen Hindernisse gibt? Auch das klären wir gerne für Sie.
KÜNDIGUNG
Sie haben eine Kündigung erhalten? Dann ist es für Sie jetzt besonders wichtig, keine Zeit zu verlieren. Gegen eine formwirksam (schriftlich) ausgesprochene Kündigung kann man sich als Arbeitnehmer nur innerhalb von drei Wochen ab Zugang wehren. Verstreicht diese Frist, kann die Kündigung nicht mehr angegriffen werden und ist damit rechtswirksam.
Kontaktieren Sie uns daher schnellstmöglich, damit wir die Erfolgsaussichten einer Klage bewerten und eine Strategie entwickeln können. In vielen Fällen können wir für unsere Mandanten eine Kündigung erfolgreich angreifen vor dem Arbeitsgericht oder auch eine attraktive Abfindung aushandeln. Dafür ist allerdings sehr wichtig, daß Sie sich bei uns melden, bevor die Drei-Wochen-Frist verstrichen ist.
Wenden Sie sich auch an uns, wenn Sie eine sog. ÄNDERUNGSKÜNDIGUNG erhalten haben, auch hier unterstützen wir Sie gerne.
ZEUGNIS
Sie haben ein Zeugnis erhalten und sind nicht sicher, was die oft floskelartigen Formulierungen bedeuten, bzw. welche "Note" dahintersteckt? Der Klassiker "Er war stets bemüht" ist nur eines von vielen Beispielen für positiv klingende Formulierungen, die tatsächlich aber eine sehr negative Bedeutung haben.
Wir klären Sie über den Inhalt Ihres Zeugnisses auf und unterstützen Sie dabei, ein faires Zeugnis von Ihrem Arbeitgeber zu bekommen.
Die weiteren Themen
Versetzung
Leistungsbewertungen / Zielvereinbarungen / Boni
Teilzeitverlangen
Gleichbehandlungsfragen (Entgelttransparenzgesetz)
Datenschutz / Personalakte
Elternzeit / Pflegezeit
Urlaubsabgeltung
Überstundenausgleich
überarbeiten wir gerade für Sie.
INFORMATIONEN von A-Z für ARBEITGEBER
BETRIEBSVEREINBARUNG
Diesen Text überarbeiten wir gerade für Sie.
KÜNDIGUNG
Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung von Kündigungen. Hierzu zählen insbesondere die Vorbereitung der Betriebsrats-Anhörung sowie ggf. der Anhörung weiterer Organe (Integrationsamt, Schwerbehinderten-Vertretung etc.). Auch die Frage, ob ein Fehlverhalten eine fristlose oder nur eine ordentliche Kündigung rechtfertigt, erörtern wir mit Ihnen im Vorfeld.
Sollte der gekündigte Arbeitnehmer sich gegen die Kündigung wehren, gehört Ihre Vertretung vor dem Arbeitsgericht selbstverständlich auch zu unseren Leistungen.
Die weiteren Themen überarbeiten wir gerade für Sie.
INFORMATIONEN von A-Z für BETRIEBSRÄTE
Die weiteren Themen überarbeiten wir gerade für Sie.